Der Zusammenhang zwischen sexualethischen Normen und der Gesetzgebung von Simone Wenzler* Nichts ist intimer als die sexuelle Begegnung zweier Menschen. Sie wird normalerweise in der abgeschiedenen Zweisamkeit erlebt, die Dritte bewußt ausschließt. Und deshalb stellt sich die Frage: Darf in diesem Bereich eine staatliche Einflußnahme erfolgen? Weitere Fragen zum heiklen Zusammenhang zwischen Sexualethik und Gesetzgebung tauchen auf, wenn man z. B. als Christ an das Gesetz zur Anerkennung von homosexuellen Lebensgemeinschaften denkt: Was ist, wenn staatliches Handeln im Widerspruch zum biblisch-christlichen Verständnis des Menschen und seiner Beziehungen (hier konkret: der Homosexualität) steht?
Ich möchte in diesem Artikel zunächst darstellen, wo eine staatliche Einflußnahme sinnvoll ist, und dann der Frage nachgehen, welche Aufgaben sich daraus für uns Christen ergeben - schließlich soll unser Christsein Auswirkungen haben. Aus der Bibel wissen wir, daß unsere Mitarbeit im „Reich Gottes“ u. a. auch das Ziel einschließt, die gesellschaftlichen Strukturen auf Christus hin zu ordnen.1
Zum Beispiel: Schutz vor sexueller Gewalt
Wo kann und darf eine staatliche Einflußnahme erfolgen? Ein gesellschaftlicher Konsens besteht bei der staatlichen Verfolgung von Vergewaltigungen und Mißbrauch. Die von einem Ehepartner durch physische oder psychische Gewalt erzwungene Vereinigung innerhalb einer Ehe ist zwar erst seit wenigen Jahren ein strafrechtlicher Tatbestand; trotzdem wird der Schutz vor sexueller Gewalt im Allgemeinen als staatliche Aufgabe angesehen. Ganz besonders gilt dies, sofern Kinder oder andere Schutzbefohlene (z. B. Behinderte in Heimen) betroffen sind.
Ein zweiter, wesentlicher Ansatzpunkt für das staatliche Handeln ist die Tatsache, daß Sexualität eng verbunden ist mit der Zeugung neuen Lebens. Dadurch ist Sexualität aus staatlicher Sicht nicht nur eine "zweisame" Privatangelegenheit, sondern schließt - gewollt oder ungewollt - die Möglichkeit eines neuen Menschen mit ein.
Für das gemeinschaftliche bzw. gesellschaftliche Zusammenleben ergibt sich daraus in allen Kulturen die Notwendigkeit, zum Schutz der Kinder und meist auch ihrer Mütter auf bestimmte "Rahmenbedingungen" zu achten. Das heißt: Die "Folgen" der sexuellen Begegnung müssen von beiden Partner verantwortet werden. Da dies - insbesondere von Vätern - keineswegs immer so gesehen wird, ist der Staat aufgerufen, durch gesetzlich Vorschriften die (mindestens finanzielle) Beteiligung des Vaters an der Erziehung des Kindes sicherzustellen.
Der Sexualität zu ihrer wahren Bedeutung verhelfen...
Wesentlich problematischer ist der Versuch, durch staatliche Vorschriften der besonderen Bedeutung und Tiefe der sexuellen Begegnung gerecht zu werden. Wie erwachsene Menschen mit ihrer Sexualität umgehen, kann nur sehr begrenzt durch staatliches Handeln positiv beeinflußt werden.
Der Umgang mit Prostitution und Pornographie ist eine besonders heikle Herausforderung, der sich der Gesetzgeber stellen muß: Die durch das Grundgesetz geschützte Freiheit des einzelnen steht hier der Frage nach sittlichen Normen und ihrer gesellschaftlichen Verbindlichkeit gegenüber.
Nun hängt der Umgang mit Sexualität maßgeblich von der persönlichen "sittlichen Reife" ab. Da Kinder und Jugendliche diese erst lernen und entwickeln müssen, bestehen für sie besondere Schutzvorschriften. Jugendliche sollen vor dem Einfluß von Pornographie geschützt werden, weil diese die Sexualität aus der zweisamen Intimität herausreißt und sie jeden ganzheitlichen Charakters beraubt. Somit sollen diese Schutzmaßnahmen einer problematischen Prägung der jugendlichen Vorstellungen von Sexualität vorbeugen.2
Diese Zusammenhänge zeigen, was für eine wichtige Aufgabe es ist, die Jugendlichen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit ihrer Sexualität zu führen. Obwohl hier natürlich in erster Linie die Eltern gefragt sind, so fällt auch dem Staat ein Teil dieser Aufgaben zu: Durch den Schulunterricht, durch Freizeitangebote, über Beratungsangebote und Informationsbroschüren sollen die Jugendlichen befähigt werden, verantwortungsvoll mit ihrer Sexualität umzugehen.3
Dieser staatliche Bildungsauftrag ist heute besonders wichtig aus folgendem Grund: Die Gesetze des Staates stellen für Heranwachsende und Erwachsene nicht nur einen strafbewehrten Rahmen für das eigene Verhalten dar, sondern werden auch als Wertmaßstab zur Unterscheidung von Richtig und Falsch, Gut und Schlecht empfunden. Leider schwindet diese normprägende Wirkung von Gesetzen: Staatliche Regelungen tragen heute weniger als früher zur Gewissensbildung bei. Umso wichtiger ist es daher, daß Eltern, Gemeinden, Schulen und andere Institutionen den Jugendlichen ein sittlich reifes Verständnis zum Umgang mit Sexualität vermitteln.
Die Kernfrage
Immer wieder stellt sich die heiße Kernfrage: Ist es in einer pluralistischen Demokratie legitim, eine Gesetzgebung zu fordern, die Gottes Willen achtet und sein Wort befolgt? Unsere Demokratie ist von der Idee geprägt, daß alle gemeinsam - und zwar durch die gewählten Repräsentanten - die Richtung unserer Gesetze bestimmen. Das heißt, daß eine Gesetzgebung nicht an den in der Bevölkerung vertretenen Normen vorbeigehen kann; die Gesetzgebung muß Mehrheiten widerspiegeln - aber andererseits auch Minderheiten schützen.
Fundament aller gesetzgeberischen Entscheidungen ist dabei aber nicht die Bibel, sondern das Grundgesetz, das allerdings stark von christlichen Überzeugungen geprägt ist.
In welchem Maß sich Gesetzgebung und Politik an christlichen Maßstäben orientieren werden, hängt nun maßgeblich davon ab, ob Christen ihre Meinung öffentlich äußern und ob Kirchen und christliche Institutionen auf die Entscheidungsträger Einfluß nehmen. Nach den Regeln unseres Systems können Politiker Gesetze nur soweit an christlichen Ethik-Grundsätzen ausrichten, wie dies durch die Bevölkerung artikuliert und akzeptiert wird. Dabei ist nicht die stille, private Zustimmung entscheidend, sondern die öffentlich erkennbare. Für uns Christen ergibt sich daraus folgende Verantwortung:
- Zunächst haben wir die Aufgabe, gesellschaftsrelevante Fragen auf der Grundlage von Gottes Wort und mit der Hilfe des Heiligen Geistes, "der in alle Wahrheit führt", zu beantworten.
- Dann kommt es aber auch darauf an, daß wir Christen alle für diese Antworten im kleinen wie im großen Rahmen eintreten. Hier muß unser Christsein ganz praktisch werden: Briefe an die Medien und an Politiker, Äußerungen im privaten und beruflichen Umfeld, (aktive) Mitgliedschaft in entsprechenden Verbänden und Institutionen, aber auch die offiziellen Stellungnahmen von Gemeinden und Kirchen sind sinnvolle Formen dieses Engagements. Zu unserer „Mitarbeit im Reich Gottes“ gehört es auch, die Strukturen in unserer Gesellschaft auf Christus hin zu ordnen, denn die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen haben erheblichen Einfluß auf die Lebensgestaltung des Einzelnen, sei er nun Christ oder nicht.
Dies gilt auch für die angesprochenen Fragen der Sexualethik: Jeder Christ ist aufgefordert, nach Gottes Willen zu suchen. Das Erkannte muß dann im eigenen Leben Ausdruck finden; wir alle sollen auf diese Weise "der Welt" als Vorbilder Zeugnis geben von Gottes guten Gedanken über unser Leben - also auch über unsere Sexualität. Darüber hinaus sollten wir überall für das Gute und Menschengemäße eintreten. Das können wir als einzelne tun, aber auch in entsprechenden Organisationen.
Es ist ein Teil der tätigen Nächstenliebe, die gesellschaftlichen Bedingungen so zu ordnen, daß unserem Nächsten - gerade auch unseren Kindern - ein „gottgefälliges und geglücktes Leben“ erleichtert wird.
* Simone Wenzler (geboren 1967) war nach ihrem Studium der Volkswirtschaft in Augsburg (Abschluß 1993 als Diplom-Ökonomin) zunächst Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Sozialpolitik in Augsburg und ab 1996 Referentin für Familie und Gesellschaft im Sächsischen Staatministerium für Soziales, Gesundheit und Familie; seit Februar 1999 ist sie dort als stellvertretende Pressesprecherin tätig. Seit 1988 gehört sie der katholischen Laiengemeinschaft Immanuel e.V. in Ravensburg und seit 1996 der ökumenischen Weggemeinschaft Dresden an, ferner ist sie Vorstandsmitglied der Christlichen Gesellschaft zur Förderung von Wirtschaft und Ethik. (Stand der Angaben: 1999)
Anmerkungen
1 vgl. den Artikel „Alles braucht Versöhnung“ in der Ausgabe Nr. 64 (S. 6f.) der Zeitschrift AUFTRAG, die das Thema Die Er-lösung für unsere Gesellschaft behandelt
2 Durch die freiwillige Selbstkontrolle beugt die Filmindustrie einer gesetzlichen Regelung vor und gibt Kinofilme je nach dem Grad der darin enthaltenen Brutalität und der Darstellung von Sexualität erst ab gewissen Altersgrenzen frei. (Allerdings wage ich zu behaupten, daß auch reife Menschen nicht alle Filme unbeschadet überstehen, die ab 12 Jahren freigegeben sind!)
3 Leider sind die Publikationen der Bundesanstalt für gesundheitliche Aufklärung nur bedingt zu empfehlen,da sie primär einen pragmatischen Ansatz verfolgen: Ihnen geht es offenbar nur um Minimal-Ziele, d. h. daß Jugendliche nicht schwanger werden und sich nicht mit Krankheiten anstecken. Zu einem umfassenden Verständnis von Liebe, Sexualität und Partnerschaft wird nur wenig beigetragen.
Dieser Artikel wurde erstmals in der Zeitschrift DER AUFTRAG (Nr. 71 S. 48) veröffentlicht.
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